Dürfen die das?

Edward Snowden hat mit seiner Enthüllung des Spähprogramms Prism eine Lawine losgetreten. Fast täglich erfahren wir von weiteren Eingriffen in unsere Privatsphäre, von weiteren Abhörprogrammen und geheimdienstlicher Zusammenarbeit. Und es ist wohl unstrittig, daß das Abhören jeglicher Kommunikation ein Eingriff in die Privatsphäre ist.

Unsere eigene Bundesregierung beruft sich auf internationale Verträge, die die Überwachung angeblich völlig legal machen. Die US-amerikanischen Geheimdienste berufen sich auf geheime US-Gesetze, die die Bespitzelung legal machen. Geheime Gesetze, beschlossen in geheimen Ausschüssen, von deren bloßer Existenz nicht einmal die eigene Bevölkerung wissen soll.

Sie liegen falsch.

Aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen:

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde von allen in der heutigen Überwachungssituation beteiligten Staaten ratifiziert; sie hat damit in allen diesen Staaten Gesetzeskraft erlangt, und zwar eine Gesetzeskraft, die über zwischenstaatlichen Verträgen steht. (Eine UN-Resolution hat nur empfehlenden Charakter, eine ratifizierte Konvention hingegen wird zu geltendem Recht).

Das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit behauptet auf seiner Webseite zwar, die Menschenrechtskonvention habe nicht die rechtsverbindliche Kraft eines Vertrages, räumt aber immerhin ein, daß viele ihrer Bestimmungen Eingang in nationale Verfassungen gefunden haben, und andere sogar den Rang von Völkergewohnheitsrecht und sogar zwingendem Völkerrecht haben. Alle diese stehen aber deutlich über dem Vertragsrecht.

Darüber hinaus ist der Artikel 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ("Zivilpakt") gleichlautend mit dem Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; der Text ist Wort für Wort identisch. Dieser Pakt hat in jedem Fall bindenden Charakter und dies bedeutet, daß jegliche Verträge, die dagegen verstoßen, von Anfang an nichtig sind; dieser Rechtsgrundsatz gilt auch bei Verträgen zwischen Staaten.

Fazit: Nein, die dürfen das nicht! Egal, wie lange Frau Merkel schweigt, oder welche Märchen Herr Friedrich erzählt, die Überwachung unbescholtener Bürger ist illegal.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
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